Dienstag, 27. Januar 2009

Von der Raffgier zum Winkel

Zwei Jahre Haft - auf Bewährung versteht sich - und eine Million Euro Geldbuße.

Das ist die "gerechte Strafe" für jemanden, der fast 30 Jahre lang Steuern hinterzogen hat. Der mit "krimineller Energie" eine Geheimstiftung gründete und sein "Nebeneinkommen" über 20 Jahre lang so gut verbergen und tarnen konnte, daß es nicht auffiel. Der überhaupt nur aufgeflogen ist, weil jemand eine Datensammlung in Umlauf gebracht hat. Der über viele Jahre hinweg Millionen und Abermillionen am Fiskus vorbeigescheffelt hat, jetzt aber nur für die letzten fünf Jahre belangt werden kann.

Die Argumente für eine Bewährung sind vielfältig: Der arme Mann ist ja in der Öffentlichkeit schon vorverurteilt, sein Ruf ist ruiniert. Außerdem hat er ja gestanden, dem Staat so umfangreiche Ermittlungen und eine möglicherweise rechtsfehlerhafte Beweisführung erspart.

Wie bitte !?

Herr Zumwinkel wurde in der Öffentlichkeit vorverurteilt, weil wir alle nach Vorbildern suchen. Und wenn da ein Manager ist, der Großes geleistet hat, zu dem man in gewisser Weise aufschauen kann, der sich aber dann als gewissenloser Raffzahn erweist, dem die "offiziellen" Millionen auf dem Konto nicht reichen und dem auch sein Jahressalär (ebenfalls im siebenstelligen Bereich) noch zu wenig ist, dann sind wir enttäuscht. Klar, das so jemand in den Medien zerfetzt wird - zumal er nie gesagt hat, es sei doch alles ganz anders und gar nicht verboten gewesen.

Aber das ist doch kein Grund, ihn mit Samthandschuhen anzufassen!

Klar ist sein Ruf ruiniert - hallo !? Der Ruf eines jeden ist ruiniert, verurteilt man ihn wegen einer Straftat. Das kann doch auch kein Grund für Samthandschuhe sein. Müssten nicht sonst für Kinderschänder auch grundsätzlich schon mal mildernde Umstände in Betracht kommen, weil so einer kaum Chancen hat, nach einer Verurteilung irgendwo friedlich leben zu können?

Und ein Geständnis - na klasse. Jemand, der jahrelang ein riesiges Wirtschaftsunternehmen führt (und nicht ohne Erfolg, wie ich durchaus anerkenne), so jemand weiß, wann es besser ist, keine große Welle zu machen. Es hätte ihm nichts gebracht, die Vorwürfe zu bestreiten, außer noch mehr schlechte Presse. Das Geständnis entsprang kaum einem plötzlich erwachten Gewissen, sondern wohl eher der Macht des Faktischen. Wenn ein Vergewaltiger während der Ausführung seiner Tat geschnappt wird - sollte man ihm dann auch im Strafmaß entgegenkommen, weil er die (offensichtliche!) Tat nicht leugnet?

Nein, die Strafe ist alles andere als gerecht.

Strafe muß der Schuld angemessen sein, also der "persönlichen Vorwerfbarkeit" und der "moralischen Verwerflichkeit". Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen: keine Bedenken hätte ich, wenn wir einen treusorgenden Familienvater vor uns hätten, der mit Hartz-IV nicht auskommen kann, weil es einfach zu wenig ist, und der deshalb ein paar Kröten am Staat vorbei einsackt. So jemanden in den Bau zu stecken wäre wirklich unfair, weil er in einer Notlage gehandelt hat. Falsch gehandelt zwar, aber irgendwie nachvollziehbar. Da wäre eine Bewährungsstrafe als Denkzettel angemessen.

Aber jemand wie Zumwinkel, der mehr Geld hat, als er im Leben ausgeben kann, der nicht durch Not, sondern durch Raffgier zum Straftäter wurde, so jemand gehört ins Gefängnis. Um ihm und allen anderen zu zeigen, daß Raffgier in Deutschland nicht belohnt wird.

Und um nicht (wieder mal) das Signal zu setzen, daß man "die Kleinen" hängt, während man "die Großen" laufen läßt.

Keine Kommentare: