Freitag, 6. Juni 2008

Angemessen...?

Wie war das noch mit der Kinderärztin aus Hamburg, die einem Vierjährigen eine viel zu hohe Dosis Glucose verabreicht hat? Freiheitsstrafe und Berufsverbot, macht zusammen die vollständige Vernichtung einer beruflichen Existenz. Auch, wenn das Berufsverbot nur für fünf Jahre gilt - wer stellt denn eine vorbestrafte Ärztin ein, die gerade mehrere Jahre nicht praktiziert hat? Die Frau ist baruflich am Ende und kann sich - nach der Haftentlassung - einen Job als Raumpflegerin suchen oder so.

Für einen Fehler, den sie gemacht hat, als sie eigentlich helfen wollte.

Ich halte das Urteil für hart, aber - wie schon vor ein paar Tagen hier geschrieben - auch für nachvollziehbar und im Prinzip gerecht. Nicht wegen des Fehlers selbst, sondern wegen ihres Verhaltens danach.

Andere Menschen zeigen auch eklatantes Fehlverhalten. Sie haben nicht den Willen, jemandem zu helfen, außer sich selbst natürlich, denn das Geld ist alle und das Bier teuer. Also suchen sie sich jemanden, der vielleicht noch Geld hat, schlagen ihn zusammen, schlitzen ihn mit der Bierflasche auf, stechen seinem Kumpel ein Messer zwischen die Rippen, klauen die Kohle und verduften.

Im Prozess zeigt sich, wie wenig diese beiden Verhaltensweisen miteinander vergleichbar sind: denn während im ersten Fall, wie schon gesagt, die (berufliche) Existenz einer bis dahin unbescholtenen Bürgerin zunichte gemacht wird, kommen die Täter im zweiten Fall mit Bewährungsstrafen davon.

Ich halte dieses Urteil für unangemessen; es wird der Tat nicht ansatzweise gerecht !

Beide Opfer des Raubüberfalles hätten sterben können, der Schnitt mit der Bierflasche hat die Halsschlagader nur um wenige Millimeter verfehlt. Das war reines Glück. Der Stich mit dem Messer in die Brust des anderen Opfers hätte für dieses ebenfalls tödlich enden können - auch hier war viel Glück im Spiel. Und den Tätern ist das völlig egal gewesen! Weder beim Schnitt mit der Flasche noch beim Stich mit dem Messer dürfte der jeweilige Täter wohlüberlegt gehandelt und sich überzeugt haben, daß er keine lebensbedrohliche Verletzung setzt.

Das alles läßt dieses überaus schale Gefühl entstehen, von der Justiz keinen Schutz erwarten zu dürfen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Traurig aber wahr